CSRD für den Mittelstand: Was Sie wissen müssen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt eine grundlegende Neuausrichtung der Berichterstattungspflichten in der Europäischen Union dar. Seit ihrer Einführung zielt sie darauf ab, Nachhaltigkeitsaspekte stärker in die Unternehmensberichterstattung zu integrieren und die Transparenz zu erhöhen. Diese Richtlinie erweitert die bestehenden Anforderungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und fordert eine detailliertere Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen. In diesem Artikel erfahren Sie, wer von der CSRD betroffen ist, welche Berichtsanforderungen bestehen, wie der Weg zum ersten Nachhaltigkeitsbericht aussieht und was bei Nichteinhaltung droht.
Hintergrund der CSRD: Was ist die CSRD und wer muss berichten?
Die CSRD ist ein entscheidender Bestandteil der EU-Strategie, um die Ziele des European Green Deals zu erreichen. Diese Richtlinie, die im Jahr 2023 in Kraft trat, ersetzt die frühere Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verlangt von Unternehmen eine weitreichendere und transparentere Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte wie Umwelt, Soziales und Governance (ESG).
Berichtspflichtig nach der CSRD sind Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Mehr als 250 Mitarbeitende,
- Umsatzerlöse von über 40 Millionen Euro,
- Eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro.
Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen
Darüber hinaus sind börsennotierte KMUs ab 2026 berichtspflichtig, ebenso wie größere Unternehmen außerhalb der EU, wenn sie wesentliche Geschäftsbeziehungen in der EU unterhalten. Insgesamt werden somit EU-weit bis zu 50.000 Unternehmen berichtspflichtig.
Was muss laut CSRD berichtet werden?
Die CSRD stellt klare Anforderungen an den Umfang und die Struktur der Berichterstattung. Unternehmen müssen Informationen in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) offenlegen, die am 31. Juli 2023 veröffentlicht wurden.
Die Berichte umfassen:
- Umweltbezogene Offenlegungen wie CO2-Emissionen und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, Soziale Aspekte wie Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Diversität,Governance-Themen, insbesondere hinsichtlich der Unternehmensführung und der Einhaltung von ethischen Standards.
Zusätzlich fordert die CSRD die Offenlegung der Scope-3-Emissionen, welche die indirekten Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette umfassen, von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung.
Wie kommen Unternehmen zu ihrem ersten Nachhaltigkeitsbericht?
Der Weg zum ersten Nachhaltigkeitsbericht ist klar strukturiert. Zunächst müssen Unternehmen eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen, um relevante Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren. Diese Analyse ist entscheidend, da sie sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt und Gesellschaft (Inside-Out-Perspektive) als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Outside-In-Perspektive) erfasst.
Nach der Wesentlichkeitsanalyse folgt die Datensammlung. Unternehmen müssen relevante Daten zu den identifizierten Nachhaltigkeitsthemen sammeln, die dann in den Bericht integriert werden. Die Daten umfassen unter anderem Umweltkennzahlen, soziale Indikatoren und Governance-Praktiken.
Berichtserstellung: Die gesammelten Daten werden anschließend in einem standardisierten Format veröffentlicht. Ab dem Jahr 2025 müssen Unternehmen diese Berichte digital einreichen und den Vorschriften der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) folgen.
Praxisbeispiel BABOR: Einblicke aus unserem Webinar
In unserem Webinar mit dem Kunden BABOR haben wir praxisnahe Einblicke erhalten, wie Unternehmen die CSRD-Anforderungen umsetzen. Ein besonderer Fokus lag auf der Durchführung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die entscheidend für die Identifizierung relevanter Nachhaltigkeitsthemen ist. BABOR teilte wertvolle Erfahrungen aus der Praxis und zeigte, wie sie die Herausforderungen der Datensammlung und Berichterstellung bewältigen.
Für alle, die das Webinar verpasst haben: Die Aufzeichnung des Webinars ist auf unserer Website verfügbar und bietet tiefergehende Informationen zur praktischen Umsetzung der CSRD.
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